Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23.06.2026

Stand: Juni 2026. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SSR GmbH & Co. KG für Bau-, Sanierungs- und Montageleistungen.

Entwurf: Diese AGB sind ein praxisnaher Standardrahmen und vor der Verwendung im konkreten Geschäft anwaltlich zu prüfen und ggf. an VOB/BGB-Werkvertragsrecht anzupassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen der SSR GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer"), soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande. Maße, Mengen und Leistungsbeschreibungen im Angebot sind verbindlich, soweit nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und dem zugehörigen Angebot. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind zulässig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist fällig.

§ 5 Ausführung und Termine

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Behinderungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Witterung, fehlende Vorleistungen, höhere Gewalt), verlängern die Fristen angemessen.

§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt erforderliche Zugänge, Anschlüsse und Genehmigungen rechtzeitig bereit und benennt zutreffende Bestandsangaben.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Bei Bauleistungen beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme, soweit nicht VOB/B wirksam einbezogen ist.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Lemgo. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.